Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen


Allgemeine Informationen

Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz wesentliche Dinge im Unternehmen, so müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und in bestimmten Fällen eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.  

Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:  


Voraussetzungen

keine


Erforderliche Unterlagen

Nachweise, welche die Änderungen belegen z.B. bei


Gebühren (Kosten)

Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

Berichtigung/Änderung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

Gebühr: EUR 40 - 100 


Fristen

Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen. 


Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.


Verfahrensablauf


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)