Prüfung zur Ausbildungsstätte beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Ausbildungsstätte darf nur Auszubildende einstellen und ausbilden, wenn sie nach Art und Einrichtung dafür geeignet ist.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, prüft die zuständige Stelle vor Ort, ob Sie geeignet sind.

Als Leiterin oder Leiter einer potenziellen Ausbildungsstätte müssen Sie diese deshalb für eine Eignungsprüfung anmelden. Die Prüfung stellt fest, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln können.

Falls Ihre Ausbildungsstätte nicht die geforderten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln kann, kann sie dennoch als geeignet gelten. Hierfür müssen die Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen können, zum Beispiel:

Dies müssen Sie im Ausbildungsvertrag entsprechend mit Ihren Auszubildenden vereinbaren.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Wenden Sie sich an die für die Berufsausbildung zuständige Stelle. Diese kann in Sachsen-Anhalt sein:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

25.03.2026

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)