Erlaubnis beantragen, Online-Pokerspiele durchzuführen oder zu vermitteln


Allgemeine Informationen

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker stellen.

Online-Pokerspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte) sein.


Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können

Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

variabel


Fristen

Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre. In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.


Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ab 01.01.2023


Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Online-Poker sowohl online als auch schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Online-Poker schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:


Weitere Informationen

In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig.

In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.


Rechtsgrundlage

§§ 4, 4a, 12 fortfolgende und 22b des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen


Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
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Behörde für Inneres und Sport (BIS) -


Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Zuständige Stelle(n)