Elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren


Allgemeine Informationen

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

keine


Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4


Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde


Zuständige Stelle(n)