Bescheinigung für eine Forschungszulage zu einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt beantragen


Allgemeine Informationen

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.


Verfahrensablauf

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:


Zuständige Stelle

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)


Weitere Informationen

Die Bescheinigung für eine Forschungszulage ist der erste Teil eines 2-stufigen Verfahrens. Wenn Sie die Bescheinigung für eine Forschungszulage erhalten haben, können Sie mit dieser bei Ihrem zuständigen Finanzamt im nächsten Schritt den Antrag auf Forschungszulage im ELSTER-Portal stellen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)


Fachlich freigegeben am

23.07.2025

Zuständige Stelle(n)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Adresse
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf, Stadt
Postanschrift

Postfach:101139
40468 Düsseldorf, Stadt