Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen


Allgemeine Informationen

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)


Fachlich freigegeben am

17.10.2024;27.01.2025

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark.


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Adresse
Akazienweg 25
39576 Stendal