Zulassung zur Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen beantragen


Allgemeine Informationen

Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Die Prüfung ermittelt, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei Abschlussprüfungen in zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Für die Prüfung müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle anmelden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für Sie als Auszubildende oder Auszubildender ist die Abschlussprüfung kostenlos. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Zuständige Stelle(n)

Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Kammern in Sachsen-Anhalt

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)