Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.08.2025

Allgemeine Informationen

Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als Mensch mit einer schweren Behinderung können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen Der Parkplatz kann beispielsweise vor Ihrer Wohnung oder in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte liegen.

Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen. Sie können den Antrag nur so lange stellen, wie Ihr Schwerbehindertenausweis oder der Schwerbehindertenparkausweis gültig ist. In der Regel sind das 5 Jahre, Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, ist eine Verlängerung möglich.

Wenn die zuständige Verkehrsbehörde Ihren Antrag genehmigt, weist sie den Parkplatz mit amtlichen Verkehrszeichen aus.

Der Parkplatz kann im öffentlichen Raum und in bestimmten Fällen auf einer Privatfläche liegen. Wenn der Parkplatz auf einer Privatfläche liegt, benötigen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Fläche.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Zuständige Stelle


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt