Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen
Rechtsgrundlage
- Art. 66 der VO (EU) 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
- Art. 6 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- Art. 8 und 9 der Durchführungs-Verordnung (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60)
- § 6 ff Weingesetz (WeinG)
Fachlich freigegeben am
24.01.2025Weitere Informationen
Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.
Fristen
Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.
Voraussetzungen
Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Zuständige Stelle
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)
Allgemeine Informationen
Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.
Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.
In Sachsen-Anhalt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
- Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)
Verfahrensablauf
- Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Genehmigung einer Rebpflanzung.
- Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
- Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.
Zuständige Stelle(n)
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels