Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Weitere Informationen

Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.


Fristen

Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.


Voraussetzungen

Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)


Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.

Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels