Ort und Zeit zu Tätigkeiten mit Asbest ergänzend zur unternehmensbezogenen Anzeige anzeigen


Allgemeine Informationen

Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Betriebe und Privatpersonen dürfen asbesthaltige Materialien weder herstellen noch verwenden oder bearbeiten.

Ausnahmeregelungen gelten für folgende Zwecke:

 

Wenn Sie als Unternehmen diese Arbeiten ausführen und eine unternehmensbezogene Anzeige stellen möchten, müssen Sie unter Umständen zusätzlich eine Anzeige von Ort und Zeit einreichen. Dies ist in folgenden Fällen nötig: 

In Deutschland wird das Risiko der Asbestbelastung in Gebäuden in drei Kategorien eingeteilt: 

Die zusätzliche Anzeige von Ort und Zeit reichen Sie bei der Behörde ein, die für den Betriebssitz zuständig ist. Zusätzlich müssen Sie dem zuständigen Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine Kopie der Meldung zusenden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie zusätzlich zu den Unterlagen der unternehmensbezogenen Anzeige einreichen – Sie können dafür die Musterformulare nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe - Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS) 519 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nutzen: 


Fristen

Sie müssen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien unternehmensbezogen spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde einer Verkürzung der Frist zustimmen.


Weitere Informationen

Eine Anzeige zu Tätigkeiten mit Asbest kann unternehmens- oder objektbezogen sein:  


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle

Landesamt für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

20.03.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
(Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)