Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen beantragen


Allgemeine Informationen

Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, ärztliche Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.


Voraussetzungen

Sie können nachweisen, dass Sie


Erforderliche Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der Prüfung und der Vollständigkeit des Antrags.


Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein, sofern diese Unterlagen bei der zuständigen Behörde nicht bereits vorliegen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung. Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.


Weitere Informationen

Die Antragstellung bei der zuständigen Behörde ist ausschließlich möglich, wenn Sie dort als in Schleswig-Holstein beruflich tätiger Arzt und Ärztin geführt werden. Sind Sie in anderen Bundesländern beruflich tätig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Behörde.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

14.11.2024

Zuständige Stelle(n)