Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.01.2025

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Voraussetzungen

Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie

Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.


Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.

Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Fristen

Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

als Kopie oder Foto

Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.

Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen.

für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind
Bescheinigung des Arbeitgebers:


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)