Ersatzbescheinigung für erheblich gefährdete Hoheitsträger für eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

22.01.2025

Allgemeine Informationen

Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen


Fristen

keine


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)