Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen


Allgemeine Informationen

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind zu erbringen:


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Fristen

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.


Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein 


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

16.01.2025

Zuständige Stelle(n)