Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten
Allgemeine Informationen
Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
- Schriftliche Verzichtserklärung
Gebühren (Kosten)
Ob Kosten bzw. Gebühren entstehen ist abhängig von den geltenden landesrechtlichen Regelungen.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben durch
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen werden erlassen durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Die fachliche Freigabe erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.