Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten


Allgemeine Informationen

Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.


Voraussetzungen

Keine


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Ob Kosten bzw. Gebühren entstehen ist abhängig von den geltenden landesrechtlichen Regelungen.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben durch

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen werden erlassen durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Die fachliche Freigabe erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.


Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Zuständige Stelle(n)