Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte bis 8 Stunden beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Durchführung von Tiertransporten unter 8 Stunden gelten die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport. Wenn Sie Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, müssen Sie über eine Zulassung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Personen, die in Ihrem Betrieb mit dem Transport von Tieren beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten. Die Zulassung gilt für höchstens 5 Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung; sie gilt nicht für lange Beförderungen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung der Länder


Fristen

Vor Beginn der Tätigkeit muss die Zulassung vorliegen. Die Zulassung ist auf max. fünf Jahre befristet.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Zuständige Stelle(n)