Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte für lange Beförderungen (länger als 8 Stunden) beantragen


Allgemeine Informationen

Für die Durchführung von Tiertransporten gelten die Vorgaben der EU-Transportverordnung und der Tierschutz-Transportverordnung. Unternehmen, die Tiere über 8 Stunden transportieren wollen, benötigen eine gesonderte Zulassung. Neben den Voraussetzungen, die auch für Transporte bis 8 Stunden gelten, benötigen die Unternehmen weitere Nachweise, z.B. einen Befähigungsnachweis für die Fahrer und Betreuer oder einen Notfallplan für dringende Fälle. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen


Fristen

Vor Beginn der Tätigkeit muss die Zulassung vorliegen. Die Zulassung ist auf max. fünf Jahre befristet.


Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.


Verfahrensablauf

Anschließend wird die Zulassung erteilt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Zuständige Stelle(n)