Umzug einer gentechnischen Arbeit mitteilen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.


Allgemeine Informationen

Gentechnische Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Ziel dieser Standards ist es, den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und damit ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Gentechnische Arbeiten sind in verschiedene Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Sicherheitsstufen werden unterschieden nach dem Grad des Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt:

Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn Sie gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 2 oder 3 in einer anderen Anlage derselben Betreiberin oder desselben Betreibers durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass sowohl die gentechnischen Arbeiten als auch die Anlage bereits erstmalig angezeigt beziehungsweise angemeldet oder genehmigt wurden.

Änderungen bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie nicht anzeigen. Änderungen bei Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 müssen Sie immer neu anmelden oder neu genehmigen lassen.

Sie müssen die Änderung der zuständigen Behörde mitteilen, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Sie müssen den Umzug von gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 in eine andere gentechnische Anlage nicht mitteilen. Sie müssen diese Arbeiten lediglich in den Dokumenten der neuen Anlage erfassen. Für den Umzug einer gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufen 2 oder 3 muss die zukünftige Anlage bereits angemeldet oder genehmigt sein.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Fristen

Sie müssen die Mitteilung vor Beginn der gentechnischen Arbeiten einreichen.

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig machen. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Michael Zorn
Telefon +49 345 514-2500