Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen ändern


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Gebühr

Abgabe
110 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für einen Neu- oder Änderungsantrag je Grundstoff und je Betriebsstätte

Abgabe
55 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für einen Neu- oder Änderungsantrag für einen Grundstoff für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Allgemeine Informationen

Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hergestellt werden können.

Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie diese:

Wenn Sie bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen verfügen, diese aber ändern möchten, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Das kann der Fall sein, wenn:

Wenn sich die oder der verantwortliche Beauftragte oder der Name des Unternehmens ändert, müssen Sie das dem BfArM ebenfalls mitteilen.

Sie können alle Anträge formlos schriftlich stellen.


Fristen

Die Beantragung der Erlaubnis hat vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit mit Grundstoffen der Kategorie 1 zu erfolgen.

Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen Ihres Erlaubnisantrages unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.

Wenn sich der Name oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, Sie eine neue verantwortliche Beauftragte oder einen neuen verantwortlichen Beauftragten ernennen oder sich deren Name oder Adresse ändert, müssen Sie dies dem BfArM innerhalb von 10 Arbeitstagen per E-Mail oder schriftlich mitteilen.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1 können Sie online oder formlos schriftlich beim BfArM beantragen.

Erlaubnis online beantragen:

Erlaubnis formlos schriftlich beantragen:

Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen. Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt