Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen beantragen


Allgemeine Informationen

Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Für diese sogenannten

erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie online oder formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

Wenn Sie die Prüfung online beantragen:

Wenn Sie die Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

14.11.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt