Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Allgemeine Informationen

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Gebühr
78.52 EUR (FIX)

Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen

Gebühr
12.72 EUR (FIX)

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)

Gebühr
228.93 EUR (FIX)

Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)