Weltherstellerschüsselnummer (WMI) für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern mit Verwaltungssitz in Deutschland beantragen


Fachlich freigegeben am

13.11.2024

Gebühr

Gebühr
340 EUR (FIX)

für Zuteilung einer Weltherstellerschlüsselnummer (WMI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergibt eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) für Fahrzeughersteller, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.

Diese Nummer ist Teil der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und dient dazu, das Herstellungsunternehmen eines Fahrzeugs eindeutig identifizieren zu können. Für Fahrzeughersteller mit einer EU-Typgenehmigung ist eine FIN inklusive der Weltherstellernummer zwingend notwendig

Damit das KBA Ihnen eine neue WMI zuteilen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenpflichtig.

Wenn Sie ein anderes Fahrzeugherstellerunternehmen erworben haben und dessen WMI übernehmen möchten, können Sie auch dies beantragen. 


Verfahrensablauf

Eine Weltherstellernummer (WMI) beantragen Sie über das Online-Antragsformular beim Kraftfahrt-Bundesamte (KBA):


Fristen

Es gibt keine Fristen.


Rechtsgrundlage

ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535


Weitere Informationen

es gibt keine Hinweise / Besonderheiten


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Adresse
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Postanschrift

24937 Flensburg