Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

20.11.2024

Gebühr

Gebühr
140 EUR (FIX)

Die Gebühr für die Verlängerung der Zulassung Ihres Klassifizierungsunternehmens beträgt 140,00 EUR. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Vor-Ort-Prüfung, diese setzen sich aus einem Basisbetrag und den Prüfungstagen vor Ort zusammen.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Höhe des Basisbetrags für die Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen richtet sich nach der Zahl der Schlachtstätten, für die Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.

Gebühr
810 EUR (FIX)

Gebühren für einen angefangenen Prüfungstag der Vor-Ort-Prüfung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Verfahrensablauf

Die Verlängerung der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Verlängerung online beantragen:

Verlängerung per Post beantragen:


Allgemeine Informationen

Unternehmen, die Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstufen, heißen Klassifizierungsunternehmen. Wenn Sie ein solches Unternehmen haben, benötigen Sie eine Zulassung.

Diese Zulassung müssen Sie nach fünf Jahren per Antrag verlängern. Den Antrag müssen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen und Ihre Zulassung erfolgreich verlängert wurde, ist diese wieder auf 5 Jahre befristet.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt