Kaufvertrag zur Übernahme von Butter in Interventionsbestände abschließen


Allgemeine Informationen

Die Europäische Kommission kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Butter an und lagert diese ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Milchsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Im Zeitraum vom 01.02. bis 30.09. eines jeden Jahres können Sie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Butter zum Ankauf zum Interventionspreis von 90 Prozent des Referenzpreises und zur Übernahme in die öffentliche Lagerhaltung anbieten. 

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen. 


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Fristen können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Interventionsrichtlinie entnehmen.


Verfahrensablauf

Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Butter aus Interventionsbeständen per Verordnung.

Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

Angebot per Fax oder Post einreichen: 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt