Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen abgeben
Allgemeine Informationen
Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Weichweizen in deutschen Interventionslagern.
Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Weichweizen aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie handeln mit Weichweizen.
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Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Sicherheitsformular
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Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Land-wirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benö-tigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entneh-men.
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Verfahrensablauf
Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die not-wendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den er-forderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
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Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es ei-ne Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unter-lagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
-
eine Ablehnung.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
- Kapitel III Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
- Artikel 2 Absatz1 und 33 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Fachlich freigegeben am
07.10.2024Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt