Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen abgeben


Allgemeine Informationen

Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Weichweizen in deutschen Interventionslagern. 

Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Weichweizen aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Verfahrensablauf

Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.

Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.

Angebot online einreichen:

Angebot per Fax oder Post einreichen: 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

07.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt