Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden


Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.

Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:

Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.


Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.


Verfahrensablauf

Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.

Ereignisse online melden:

Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:

Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

(für Ereignismeldung Gefahrenguttransport)

(für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung)