Änderungen an deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Bemerkung: Kosten, wenn Sie eine Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen beantragen. Wenn Sie die Änderung der Geschäftsführung melden, entstehen für Sie keine Kosten.


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen:

bei einer Namensänderung:

bei Änderungen in der Geschäftsführung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.


Allgemeine Informationen

Als deutsches Luftfahrtunternehmen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen in Ihrem Unternehmen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden und beantragen.

Sie können folgende handels- und gesellschaftsrechtliche Änderungen an Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen beantragen:

Die Änderungen müssen Sie, je nach Anliegen, durch geeignete Unterlagen nachweisen und bestätigen. Für den Antrag müssen Sie Mitglied des Unternehmens sein. Für die Änderung an Ihrem Luftfahrtunternehmen können Kosten entstehen.

Nach Prüfung der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie vom LBA


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Verfahrensablauf

Sie können die Änderung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig