Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen ernennen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Kosten gelten für die Ernennung jeder Position des Leitungspersonals.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Allgemeine Informationen

Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.

Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:

Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.

Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Hinweis:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.    


Verfahrensablauf

Sie können das Leitungspersonal oder die verantwortliche Betriebsleitung online beziehungsweise per Post oder Fax vorschlagen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Erforderliche Unterlagen

für das gesamte Leitungspersonal:

für die Position Leitung Compliancemanagement:

zusätzlich erforderlich für die Position Leitung Besatzungsschulung:

für die Position Betriebsleitung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.


Voraussetzungen

für die Ernennung des Leitungspersonals:

für die Ernennung der Betriebsleitung:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)