Änderungen im Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Dry-Lease-In, Dry-Lease-Out, Aufsichtsübertragung, Sondergenehmigungen) beantragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.09.2024

Verfahrensablauf

Sie können Erweiterungen der Betriebsgenehmigung und des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses oder ein Dry-Lease-Out mit und ohne Aufsichtsübertragung sowie die Änderungen oder Erweiterungen von Sondergenehmigungen online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Voraussetzungen

Änderungen im AOC können Sie nur als deutsches Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung beantragen. Nur ein Dry-Lease-Out zur Aufsichtsübertragung können Sie auch als autorisierte Privatperson beantragen.
für einen Dry-Lease-In:

für einen Dry-Lease-Out 

für einen Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung:

für eine Sondergenehmigung:


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten, wenn Sie eine Einflottung oder einen Dry-Lease-In beantragen.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten, wenn Sie ein Dry-Lease-Out beantragen.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten, wenn Sie eine Sondergenehmigung beantragen.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten, wenn Sie Sonstiges beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Allgemeine Informationen

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Änderungen der Betriebsgenehmigung und des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC) zu beantragen. 

Folgende Änderungen können Sie vornehmen:

Einflottung oder Dry-Lease-In 

Bei der Einflottung wird ein Luftfahrzeug in die Betriebsgenehmigung und das AOC des Luftfahrtunternehmens eingetragen.

Ein Dry-Lease-In ist die Anmietung eines Luftfahrzeugs ohne Besatzung, wobei das Luftfahrzeug unter dem AOC des mietenden Unternehmens betrieben wird.

Einflottung und Dry-Lease-In von nicht in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen können Sie nur dann beantragen, wenn die Bundesrepublik Deutschland mit den Herkunftsländern ein Abkommen nach den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation, ICAO) vereinbart hat.

Abmeldungen oder Dry-Lease-Out

Bei der Abmeldung wird ein Luftfahrzeug aus dem AOC des Luftfahrtunternehmens ausgetragen.

Dry-Lease-Out ist die Vermietung eines Luftfahrzeugs ohne Besatzung. Das Luftfahrzeug wird in eine andere Betriebsgenehmigung und ein anderes AOC übergeben.

Ein Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung ist nur in Länder möglich, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen nach den Regeln der ICAO geschlossen hat.

Sondergenehmigung 

Sie können eine Sondergenehmigung für unter anderem folgende Sachverhalte beantragen:

Sondergenehmigungen für Luftfahrzeuge werden durch die zuständigen Fachreferate als Genehmigungsbescheid freigegeben und hiernach im AOC eingetragen. 

Sonstige Änderungen
 
Sie haben die Möglichkeit, auch sonstige Anliegen zu melden, die mit Änderungen im AOC zusammenhängen.
 


Erforderliche Unterlagen

bei einem Dry-Lease-In eines in Deutschland registrierten Luftfahrzeugs:

bei einem Dry-Lease-In eines ausländisch registrierten Luftfahrzeugs:

bei einem Dry-Lease-Out ohne Aufsichtsübertragung:

bei einem Dry-Lease-Out mit Aufsichtsübertragung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.
 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig