Ausflugerlaubnisse und Stationierungen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten jeweils für die allgemeine Ausflugerlaubnis, die Einzelflugerlaubnis und Stationierungen


Fachlich freigegeben durch

Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Allgemeine Informationen

Sie können Ihre bestehende allgemeine Ausflugerlaubnis erweitern sowie Einzelausflüge oder Stationierungen beantragen, ändern, erweitern oder verlängern.

Allgemeine Ausflugerlaubnis

Eine Erweiterung oder Änderung der allgemeinen Ausflugerlaubnis bezieht sich auf die Regionen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), in denen Ihr Luftfahrtunternehmen zukünftig operieren möchte. Es können bis zu 8 ICAO-Regionen angeflogen werden:

Einzelflugerlaubnis

Sie können weiterhin für ein einzelnes Luftfahrtzeug oder für mehrere Luftfahrzeuge Einzelausflüge beantragen. Daneben ist die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung bereits erteilter Erlaubnisse möglich.

Stationierung

Möchten Sie ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge im Ausland über einen längeren Zeitraum stationieren, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Genehmigung. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis können Sie ebenso beantragen wie die Änderung oder Erweiterung bereits bestehender Erlaubnisse.

Sie erhalten die angepasste allgemeine Ausflugerlaubnis, die Einzelausflugerlaubnis oder die Stationierungserlaubnis vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Bescheid. Bei Erweiterungen der allgemeinen Ausflugerlaubnis wird zudem das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) angepasst .


Verfahrensablauf

Sie können die Änderung oder Erweiterung der allgemeinen Ausflugerlaubnis, eine Einzelausflugerlaubnis oder eine Stationierung beziehungsweise Änderungen oder Erweiterungen für diese online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Erforderliche Unterlagen

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln. Diese Unterlagen können Sie nachliefern.


Voraussetzungen

Abhängig von der ICAO-Region müssen Sie für alle Antragsformen der Ausflugerlaubnisse oder Stationierung verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die durch das LBA nach Antragstellung geprüft werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig