Wet-Lease anzeigen oder beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für die Genehmigung eines Wet-Lease-In

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für die Genehmigung eines Wet-Lease-Out

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für die Genehmigung eines Rahmenvertrags

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für die Genehmigung einer Anzeige


Allgemeine Informationen

Bei einem Wet-Lease handelt es sich um das Vermieten oder Anmieten eines Luftfahrzeugs. Im Gegensatz zum Dry-Lease erfolgt das Leasing bei einem Wet-Lease mit Besatzung und enthält darüber hinaus die Kosten für Wartung und Versicherung (Aircraft Charter Maintenance Insurance, ACMI). Das leasinggebende Unternehmen, im Folgenden Lessor genannt, führt im Auftrag des leasingnehmenden Unternehmens, im Folgenden Lessee genannt, Transportaufträge durch. Einen Wet-Lease müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anzeigen und beantragen.

Welche Leasingfälle können Sie anzeigen?

Wet-Lease-In

Ein Wet-Lease-In ist eine Vereinbarung zwischen Luftfahrtunternehmen, nach der das Luftfahrzeug unter dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) des Lessors betrieben wird. Das Luftfahrzeug verbleibt im AOC des Lessors. Der Lessor übernimmt daher weiterhin die flugbetriebliche, technische und wirtschaftliche Verantwortung über das vermietete Luftfahrzeug. Das angemietete Luftfahrzeug wird somit nicht in das AOC des Lessee aufgenommen. Sie können einen Wet-Lease-In für ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge beantragen für einen Zeitraum bis maximal 1 Jahr beantragen. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

Wet-Lease im Rahmenvertrag

Sie haben die Möglichkeit, mit einem anderen Luftfahrtunternehmen einen Rahmenvertrag als Wet-Lease-In Leasingvereinbarung abzuschließen. In diesem Rahmenvertrag werden alle Luftfahrzeuge aufgenommen, die vom mietenden Unternehmen per Wet-Lease-In angemietet werden können. In Rahmenvereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien Laufzeiten bis maximal 1 Jahr vereinbart werden. Anschließende Verlängerungen sind möglich.

Möchten Sie ein Luftfahrzeug aus dem Rahmenvertrag abrufen, teilen Sie dies dem LBA über eine Abrufanzeige zur Information mit.

Mit der Genehmigung eines Wet-Lease oder eines Rahmenvertrags für Leasingvereinbarungen zu geplanten Leasings erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und die angepasste eigens dafür entworfenen "Anlage Wet-Lese-In" zur Betriebsgenehmigung. Die Anzeige eines Leasingereignisses erfolgt ohne weitere beziehungsweise nachträgliche Genehmigung.

Kurzzeit-Wet-Lease-In

Mit einem Kurzzeit-Wet-Lease-In aus einem Rahmenvertrag informieren Sie das LBA darüber, dass ein einzelnes Luftfahrzeug aus einem Pool einer genehmigten Wet-Lease-In Rahmenvereinbarung abgerufen wird. Die maximale Leasingdauer für einen Kurzzeit-Wet-Lease beträgt 30 Tage pro Abruf.

Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs

Mit einem Wet-Lease-In aufgrund dringenden betrieblichen Bedarfs informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug kurzfristig durch eine Anmietung ersetzt werden muss. Grund hierfür kann etwa ein technischer Defekt (Aircraft On Ground, AOG) oder ein anderer dringender betrieblicher Bedarf sein. Der Einsatz ist auf maximal 5 aufeinanderfolgende Tage beschränkt und gilt nur für ein Ereignis.

Wet-Lease-Out

Mit einem Wet-Lease-Out informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug samt Besatzung an ein anderes Luftfahrtunternehmen vermietet wird.

Kurzfristige Abmeldung aus einem Wet-Lease-In-Vertrag

Mit einer kurzfristen Abmeldung informieren Sie das LBA darüber, dass ein Luftfahrzeug aus einer genehmigten Wet-Lease-In-Vereinbarung vorübergehend abgemeldet werden muss.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.


Verfahrensablauf

Einen Wet-Lease-In können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax anzeigen oder beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

bei der Beantragung eines Rahmenvertrags mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

mit einer Vertragsperson aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlich:

bei der Beantragung eines Wet-Lease-In

mit einer Vertragsperson aus Deutschland:

mit einer Vertragsperson aus einem Staat des EWR oder aus einem Drittland zusätzlich:

mit einer Vertragsperson aus einem Drittland zusätzlich:

bei der Anzeige und dem Abruf eines Luftfahrzeugs aus einem Rahmenvertrag (Kurzzeit-Wet-Lease-In):

bei der Anzeige eines Wet-Lease-Out:

bei der Anzeige eines dringenden betrieblichen Bedarfs (AOG):

Folgende Dokumente müssen Sie vorhalten und auf Nachfrage vorzeigen können. Sie können Sie optional zusätzlich hochladen:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln – diese Unterlagen können Sie nachliefern.


Voraussetzungen

bei einem Vertragspartner aus einem Drittstaat für Wet-Lease-In:

für einen Kurzzeit-Wet-Lease-In:

Ausnahme: Wenn bei Ihnen ein dringender betrieblicher Bedarf besteht, können Sie die Sonderregelung für Wet-Lease-In nutzen. Zur Deckung eines dringenden betrieblichen Bedarfs können Sie auch ohne Rahmenvereinbarung für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage eine Leasingvereinbarung anzeigen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig