Genehmigung, Änderung oder Abweichung eines Instandhaltungsprogramms für Luftfahrzeuge beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Verfahrensablauf

Die Genehmigung, Änderung oder einmalige Abweichung eines Instandhaltungsprogramms können Sie online oder per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Fristen

Es gibt keine Frist. 
Die Gültigkeit eines genehmigten Instandhaltungsprogramms ist in der Regel zeitlich unbegrenzt. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm jährlich überprüft und, wenn nötig, geändert werden muss.
 


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Erstgenehmigung oder Änderung eines Instandhaltungsprogramms für Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für die Erstgenehmigung oder Änderung eines Instandhaltungsprogramms für Combined Airworthiness Organisation (CAO).

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Bemerkung: Kosten für eine einmalige Änderung oder Abweichung von einem Instandhaltungsprogramm je Abweichung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Sie müssen die Instandhaltung Ihrer Luftfahrzeuge im Einklang mit einem Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm, dem sogenannten Aircraft Maintenance Program (AMP) organisieren. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft und genehmigt Ihr Instandhaltungsprogramm. Änderungen und einmalige Abweichungen müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen.

Das LBA genehmigt die Instandhaltungsprogramme für folgende Luftfahrzeuge mit Verkehrszulassung in Deutschland:

Ein Instandhaltungsprogramm ist möglich für:

Instandhaltungsprogramme für Luftfahrzeuge, die dem Teil-ML zugeordnet sind, kann das LBA hingegen nicht bearbeiten.


Erstellung des Instandhaltungsprogramms

Als Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs im Geltungsbereich des Teil-M oder eines Annex-I-Luftfahrzeuges können Sie das Instandhaltungsprogramm 


Beantragung der Erstgenehmigung

Als beauftragte CAMO oder CAO müssen Sie die Genehmigung des Instandhaltungsprogramms sowie von nachfolgenden Änderungen oder Abweichungen direkt beim LBA beantragen. Die notwendigen Nachweise hängen davon ab, ob Ihre CAMO oder CAO vom LBA genehmigt ist.

Eine Erstgenehmigung ist unter anderem notwendig bei:


Voraussetzungen

Sie sind Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs als

oder

für die Erstgenehmigung eines Instandhaltungsprogramms:

für die Änderung oder Abweichung eines genehmigten Instandhaltungsprogramms:


Erforderliche Unterlagen

für die Erstgenehmigung eines Instandhaltungsprogramms:

wenn Sie den Antrag als eine nicht vom LBA genehmigte CAMO/CAO stellen, zusätzlich:

wenn Sie den Antrag als CAMO oder CAO auf Grundlage eines Vertrags stellen, zusätzlich:

für die Änderung eines bereits genehmigten Instandhaltungsprogramms:

für die einmalige Abweichung von einem bereits durch das LBA genehmigten Instandhaltungsprogramm:

für die Änderung oder Abweichung eines Instandhaltungsprogramms für ein Annex-I-Luftfahrzeug:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 2
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig