Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb und als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

23.10.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Voraussetzungen

Für die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb müssen Sie die technischen Anforderungen erfüllen insbesondere:

Für die Genehmigung als CAO müssen Sie die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1383 erfüllen, insbesondere:


Allgemeine Informationen

Luftfahrttechnische Instandhaltung umfasst alle Tätigkeiten, bei denen Luftfahrzeuge, Triebwerke oder Bauteile überholt, repariert, modifiziert und getestet werden. Eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO, englisch: Combined Airworthiness Organisation) ist zuständig für die Wartung und die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von nicht komplexen Luftfahrzeugen. Um als Instandhaltungsbetrieb oder als CAO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Instandhaltungsbetriebe:

Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich Instandhaltungsbetriebe die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen:

Kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO):

Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO) die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen beziehungsweise melden:

Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen: 

Als natürliche oder juristische Person können Sie außerdem die Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen online beantragen. Dies können Sie als Halterin beziehungsweise Halter des betroffenen Luftfahrzeugs machen oder als bevollmächtigte Person oder Organisation. "Andere Stellen" meint hierbei einen Instandhaltungsbetrieb, der nicht nach EU oder nationalem Recht genehmigt wurde.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung des Instandhaltungsbetriebs oder der CAO, die Änderung der Genehmigung, die Genehmigung als Repair Station, die Änderung der Genehmigung als Repair Station und die Anerkennung der Nachweise anderer Stellen online oder per Post beantragen. Die indirekte Änderung einer Genehmigung als CAO können Sie ebenfalls online oder per Post melden.

Online-Antrag:

Antrag per Post:  


Erforderliche Unterlagen

Für die Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb:

Für die Änderung einer Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb:

Für die Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen:

Wichtig: Antragstellende müssen sich die jeweiligen Formblätter vorab aus dem Maintenance Annex Guidance (MAG) Dokumenten oder den Webseiten der ausländischen Luftfahrtbehörden organisieren.

Für die Änderung der Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen:

Für die Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen:

Für die Genehmigung als CAO:

Für die Änderung der Genehmigung als CAO:

Für die Meldung einer indirekten Änderung in der kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T5 - Sachgebiet T 52
Adresse

38144 Braunschweig