Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Flugzeugen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

04.11.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Genehmigung für den Flugbetrieb können Sie online beantragen:


Weitere Informationen

Ist Ihr Betrieb kein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT), nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) oder Spezialisierter Flugbetrieb (SPO) müssen Sie den Antrag auf Genehmigungen für den Flugbetrieb bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden stellen.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

Mit diesem Antrag können Sie folgende Genehmigungen erhalten: 

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie zusätzlich folgende Genehmigungen beantragen: 

Die Antragstellung ist kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 


Fristen

Wenn im Bescheid nichts anderes vermerkt ist, ist die Genehmigung in der Regel direkt einsetzbar und unbegrenzt gültig.


Erforderliche Unterlagen

Electronic Flight Bag (EFB) – Elektronischer Pilotenkoffer:

Reduced Vertical Separation Minima (RVSM) – Reduzierte Vertikalstaffelung:

Minimum Navigation Performance Specifications (MNPS) – Spezifikation für Mindestnavigationsleistung:

Extended-range Twin-engine Operations Performance Standards (ETOPS) – Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen:

Low Visibility Operations (LVO) – Flugbetrieb bei geringer Sicht:

Steep Approach Operations – Steilanflugverfahren:

Single-Engine Turbine aeroplane operated at night or in Instrument Meterological Conditions (SET-IMC) – Einmotorige Turbinenflugzeuge bei Nacht oder unter Instrumentenwetter:

Performance Based Navigation (PBN) – Leistungsbasierte Navigation:

Transport Of Dangerous Goods (DG) – Gefahrguttransport im Luftverkehr:

Je nach Genehmigung können weitere Unterlagen erforderlich sein. In jedem Fall müssen Sie Nachweise für betriebliche Verfahren und Schulungen einreichen. Welche diese im Detail sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen oder beim Luftfahrt-Bundesamt erfragen.
 


Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)