Genehmigung als Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.06.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Allgemeine Informationen

Eine Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist eine Organisation, die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen sorgt. Diese Art von Unternehmen wurde von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency) definiert. Um als CAMO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung einer CAMO sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Als eine natürliche oder juristische Person können Sie die Genehmigung einer CAMO sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen.

Sie können einen Antrag zur Erlangung einer Genehmigung als

Zusätzlich zu Ihrer Basisgenehmigung können sie folgende Rechte beantragen: 

Die Änderung einer CAMO können Sie ebenfalls online beantragen. Eine Änderung ist unter anderem notwendig bei:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fristen

Für die Erstgenehmigung sind keine Fristen vorgesehen.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung und Änderung für die CAMO online über das Bundesportal, oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Voraussetzungen

Sie müssen

Zudem müssen Sie


Erforderliche Unterlagen

Genehmigung einer CAMO:

Änderungen einer bereits genehmigten CAMO: 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T5 - Sachgebiet T 51
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 21
38108 Braunschweig