Genehmigung für die Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für Erstgenehmigung. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
200 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für Anerkennung von Leitungspersonal. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für Genehmigung von Änderungen. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten für Einzelzulassung. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Die Ausbildung an nicht genehmigten Betriebsstätten muss nur zur Kenntnis gemeldet werden. 


Allgemeine Informationen

Erstgenehmigung und Anerkennung von Leitungspersonal

Als Einzelunternehmen oder Organisationen können Sie folgende Leistungen beantragen:

Genehmigung von Änderungen

Wenn Sie bereits eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb besitzen, können Sie darüber hinaus folgende Genehmigungen beantragen:

Wenn Ihre Organisation nicht als Ausbildungsbetrieb genehmigt ist und das auch nicht beabsichtigt ist, können Sie über das Formular eine Einzelzulassung zur Ausbildung beantragen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Voraussetzungen

Ihr Betrieb muss ein Handbuch bereitstellen, in dem der Betrieb sowie die Verfahren beschrieben werden. Folgende Informationen müssen im Handbuch enthalten sein:

Für die Genehmigung als Ausbildungsbetrieb müssen Sie die Anforderungen an Ihren Betrieb erfüllen, die in Anhang IV (Teil-147) Verordnung (EU) Nummer 1321/2014 genannt sind, insbesondere:


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online über das Bundesportal oder per Post oder Fax einreichen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Erforderliche Unterlagen

Erstgenehmigung:

Genehmigung von Änderungen:

Anerkennung von Leitungspersonal:

Abweichung Nationaler Standard:

Einzelzulassung:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 2
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig