Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Hubschraubern beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. In einzelnen Fällen müssen Sie die Gebühren im Voraus zahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt umgehend nachdem Sie alle relevanten Angaben und Unterlagen eingereicht haben. Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Beispielsweise:  


Fristen

Die Genehmigung können Sie in der Regel direkt einsetzen. Sie ist unbegrenzt gültig, wenn im Bescheid nichts anderes vermerkt ist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung für den Flugbetrieb online, per E-Mail, Post oder Fax beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Online-Antrag: 

Antrag per E-Mail, Post oder Fax:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hubschrauber betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

Mit diesem Antrag können Sie als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) folgende Genehmigungen erhalten: 

Als nicht gewerblicher Betrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie folgende Genehmigungen beantragen:

Als Betreiberin oder Betreiber eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) können Sie zusätzlich die folgende Genehmigung beantragen:

Die Antragstellung ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 


Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Genehmigung sind abhängig vom Flugzeug, der verbauten Technik sowie der Art des Flugbetriebs. 

Bei jeder Genehmigung erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das LBA, bei der die Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.


Erforderliche Unterlagen

Für die am häufigsten beantragten Genehmigungen sind folgende Unterlagen bei Erstantrag erforderlich: 

Spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High Risk)

Medizinische Hubschraubernoteinsätze (HEMS)

Hubschrauberwindenbetrieb (HHO)

Offshore-Hubschrauberbetrieb (HOFO)

Nachtflugsichtsysteme (NVIS)

Elektronischer Pilotenkoffer (EFB)

Beförderung gefährlicher Güter (DG)

Leistungsbasierte Navigation (PBN)

Örtlichkeit von öffentlichem Interesse (PIS)

Nicht-gewerblicher und spezialisierter Flugbetrieb von Luftfahrzeugen eines AOC-Inhabers durch einen anderen Betreiber 

Je nach Genehmigung können andere Unterlagen erforderlich sein. 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)