Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten beantragen oder Meldung einreichen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Verfahrensablauf

Alle Genehmigungen und Änderungen können Sie online, per E-Mail, Post oder Fax beantragen. Meldungen können Sie ebenfalls auf diesen Wegen einreichen.

Genehmigungen oder Änderungen online beantragen oder Meldungen online einreichen:

Genehmigungen oder Änderungen per E-Mail beantragen oder Meldungen einreichen:

Genehmigungen oder Änderungen per Post oder per Fax beantragen oder Meldungen einreichen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Erforderliche Unterlagen

Erstgenehmigung und Genehmigung der Änderung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:

Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten:

Meldung zum Kommandanten-Entscheid:

Sonstige Meldung:

Allgemein:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Allgemeine Informationen

Flug-, Dienst- und Ruhezeiten

Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).

Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.

Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei

Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Es können folgende Meldungen eingereicht werden:

Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)

Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)

Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)