Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

10.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:


Allgemeine Informationen

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,


Erforderliche Unterlagen

für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:

für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:

Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.


Gebühren (Kosten)

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Weitere Informationen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)