Genehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Allgemeine Informationen

Für Gefahrgutschulungen im Bereich Luftfahrt benötigen Sie ein genehmigtes Schulungsprogramm. Wenn Sie bereits ein genehmigtes Schulungsprogramm besitzen, sind die Aufrechterhaltung sowie Änderungen genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder eine neue Anschrift.
Bei Änderungen, die den Schulungsumfang betreffen, können Sie aus einer Liste vorgegebener Module wählen, die Sie anbieten möchten.
Folgende Genehmigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen:

Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm: alle 2 Jahre erforderlich, bei Neuausgabe der ICAO T.I.: in allen ungeraden Jahren.
 


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Kosten fallen nur für Luftfahrtunternehmen an, die Schulungen anbieten. Für alle anderen Schulungsanbieter fallen keine Kosten an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Für die Genehmigung eines neuen Schulungsprogramms, Erweiterungen eines genehmigten Schulungsprogramms sowie die Aufrechterhaltung von Genehmigungen folgende Schulungsunterlagen:

Bei Änderung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm zusätzlich:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für Neuanmeldungen beträgt mindestens 3 Monate.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung, Änderung oder Aufrechterhaltung eines Gefahrgutschulungsprogramms online über das Bundesportal, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail, Post oder per Fax:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

(für Ereignismeldung Gefahrenguttransport)

(für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung)