Genehmigung für Herstellung und Inverkehrbringen von Kriegswaffen beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

22.07.2024

Gebühr

Gebühr
37 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten gelten für die Erwerbsgenehmigung nach § 2 Absatz 2 KrWaffKontrG, die der Sicherung von Kriegswaffen dient. Für den Antrag entstehen weitere Gebühren. Für die Berechnung der Gebühren dient die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMWK sowie in dem des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dient die Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung — BMWKBGebKAIV.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Allgemeine Informationen

Der Umgang mit Kriegswaffen steht unter staatlicher Überwachung. Waffen, die zur Kriegsführung bestimmt sind, dürfen Sie nur mit Genehmigung der Bundesregierung herstellen und erwerben. Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung für das Inverkehrbringen – also, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen anderen überlassen. Auch der Erwerb von Kriegswaffen ist genehmigungspflichtig.

Sie können einen Einzelantrag stellen oder eine Dauergenehmigung für einen bestimmten Zeitraum beantragen. Eine Dauergenehmigung kann ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge erteilt werden.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Genehmigung erteilt wird. Sie müssen ein öffentliches Interesse nachweisen können. Genehmigungen für den privaten Gebrauch von Kriegswaffen, zum Beispiel für Sammlungen oder Sportschützinnen oder Sportschützen, werden nicht erteilt.

Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel

Im gleichen Formular können Sie auch Beförderungen im In- und Ausland sowie Auslandsgeschäfte beantragen.

Je nach Bereich sind unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig:


Erforderliche Unterlagen

Die Nachweise und Unterlagen können je nach konkretem Fall unterschiedlich sein. Welche für Ihren Fall erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Im Regelfall sind diese Nachweise und Unterlagen relevant:


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zur Herstellung oder zum Inverkehrbringen von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Voraussetzungen

Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Diese kann insbesondere dann ausbleiben, wenn:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Finanzen (BMF), Referat IIIA2, Referat IIIA4
Adresse
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin, Stadt


Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat A I 3, Referat A III 6
Adresse
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin, Stadt

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat I 5 Politik
Adresse
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin, Stadt

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Referat KM 5 - Waffen- und Sprengstoffrecht; Nationales Waffenregister
Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat EC6
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin, Stadt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat VB8
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin, Stadt