Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets beantragen


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Gebühr

Gebühr
173 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Diese Kosten gelten für die Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 KrWaffKontrG für Beförderungen zum Zwecke der Durchfuhr. Für den Antrag entstehen weitere Gebühren. Für die Berechnung der Gebühren dient die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMWK sowie in dem des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dient die Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung – BMWKBGebKAIV.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zum Transport von Kriegswaffen können Sie online oder per Post beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:

Den Antrag können Sie formlos stellen.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag jedoch so frühzeitig wie möglich.

Die Beförderung von Kriegswaffen müssen Sie ohne zeitlichen Verzug vornehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beförderung innerhalb Deutschlands selbst in ungünstigen Fällen innerhalb von 5 Werktagen abgeschlossen ist. Die Dispositionen der Frachtführerin oder des Frachtführers sind darauf abzustellen.

Sollten darüberhinausgehende unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport auftreten, müssen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde umgehend unterrichten.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Erforderliche Unterlagen

Falls Antragstellerin oder Antragsteller und Genehmigungsinhaberin oder Genehmigungsinhaber nicht identisch sind:

Bei Ausfuhren und Durchfuhren:

Bei Durchfuhren zusätzlich:

In einzelnen Fällen kann die Bundesregierung weitere Dokumente von Ihnen anfordern, zum Beispiel zum Endverbleibsnachweis oder Einfuhrgenehmigungen.


Voraussetzungen

Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Diese kann insbesondere dann ausbleiben, wenn:

Sie können auch die Beförderung durch Speditionen oder Fluggesellschaften beantragen:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Kriegswaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befördern lassen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung.

Sie benötigen die Genehmigung für die Beförderung von Ort zu Ort außerhalb von abgeschlossenen Geländen, einschließlich:

Im Falle der Ausfuhr von Kriegswaffen ist zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz erforderlich, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt.

Sie können

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass Ihnen eine Genehmigung erteilt wird.

In einzelnen Fällen liegt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vor. Das heißt, in diesen Fällen ist die Beförderung genehmigt, ohne dass Sie zuvor einen Antrag stellen müssen. Bitte überprüfen Sie, ob die Bestimmungen für eine Allgemeine Genehmigung in Ihrem Fall zutreffen. Voraussetzungen für eine Allgemeine Genehmigung sind zum Beispiel:

Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von

Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel

Je nach Bereich sind unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig:


Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle
Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Bundesministerium der Finanzen (BMF), Referat IIIA2, Referat IIIA4
Adresse
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin, Stadt


Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat A III 6 - Rüstungsindustriepolitik, Rüstungsexport
Adresse
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin, Stadt

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat I 5 Politik
Adresse
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin, Stadt

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Referat KM 5 - Waffen- und Sprengstoffrecht; Nationales Waffenregister
Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat EC6
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin, Stadt