Beförderung von Kriegswaffen per Schiff oder Flugzeug außerhalb des Bundesgebietes beantragen


Allgemeine Informationen

Seeschiffe und Luftfahrzeuge dürfen Kriegswaffen außerhalb der Bundesrepublik nur transportieren, wenn die Beförderung durch die Bundesregierung genehmigt ist.

Eine Genehmigung müssen Sie beantragen, wenn

Sie benötigen also auch eine Genehmigung, wenn Sie Kriegswaffen außerhalb von Deutschland ein- und ausladen und das Gebiet der Bundesrepublik nicht überfliegen oder durchfahren.

Sie können einen Einzelantrag stellen oder eine Dauergenehmigung beantragen. Die Genehmigung ist für einen bestimmten Zeitraum sowie mit oder ohne Beschränkung auf eine bestimmte Menge oder Art möglich.

Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Bundesregierung Ihnen die Genehmigung erteilt.

In bestimmten Fällen kann nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine Allgemeine Genehmigung vorliegen. Sie müssen dann keinen Antrag stellen. Die Beförderung wird zum Beispiel allgemein genehmigt, wenn die Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebietes auf ein Seeschiff oder in ein Flugzeug eingeladen und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Irland, Island, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeladen werden. Allgemeine Genehmigungen gelten nicht für die Beförderung von Antipersonenminen oder Streumunition.

Welche Rüstungsgüter Kriegswaffen sind, steht in der sogenannten Kriegswaffenliste als Anhang des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Als Kriegswaffen gelten zum Beispiel Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen oder Kriegsschiffe.

Im gleichen Formular können Sie auch Herstellungen, Beförderungen im Inland sowie Auslandsgeschäfte beantragen.

Je nach Fall können unterschiedliche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sein:


Voraussetzungen

Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Diese kann insbesondere dann ausbleiben, wenn:


Erforderliche Unterlagen

Falls Antragstellerin oder Antragsteller und Genehmigungsinhaberin oder Genehmigungsinhaber nicht identisch sind:

Bei Transport auf deutsch geflaggten Seeschiffen außerhalb des Bundesgebietes:

Je nach Einzelfall:

Die Genehmigungsbehörde kann weitere Dokumente von Ihnen anfordern, zum Beispiel den Endverbleibsnachweis oder Einfuhrgenehmigungen.


Gebühren (Kosten)

Für den Antrag entstehen Gebühren. Für die Berechnung der Gebühren dient die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMWK sowie in dem des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dient die Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung — BMWKBGebKAIV.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung online oder per Post beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:

Den Antrag können Sie formlos oder mittels eines vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bereitgestellten Formulars stellen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle
Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Referat WS 20 – Internationale und Europäische Seeverkehrspolitik, Integrierte Meerespolitik, Energiewende Offshore, Koordinierung
Adresse
Robert-Schuman-Platz 1
57175 Bonn, Stadt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV), Referat LF 16 – Lärm-, Umwelt- und Verbraucherschutz im Luftverkehr, Flughafenkoordinator, Flugunfallwesen, BFU
Adresse
Robert-Schuman-Platz 1
57175 Bonn, Stadt

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat EC6
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin, Stadt