Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen


Allgemeine Informationen

Die Genehmigung für Auslandsgeschäfte mit Kriegswaffen beantragen Sie, wenn Sie

Die Genehmigungspflicht gilt für die Vermittlung, den Nachweis und den Abschluss von Verträgen über Erwerb oder Überlassen von Kriegswaffen, zum Beispiel

Im gleichen Formular können Sie auch Herstellungen und Beförderungen im In- und Ausland beantragen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist zuständig für Ihren Antrag. Allgemeine Fragen zur Kriegswaffenkontrolle können Sie zudem an das Referat 222 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richten.


Voraussetzungen

Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Diese kann insbesondere ausbleiben, wenn Grund zu der Annahme besteht:


Gebühren (Kosten)

Für den Antrag entstehen Gebühren. Für die Berechnung der Gebühren dient die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMWK sowie in dem des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dient die Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung — BMWKBGebKAIV.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Anträge / Formulare

Welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Sie müssen auf Verlangen insbesondere Unterlagen vorlegen zum:

Unter Umständen auch:


Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung formlos online oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:

Wenn Sie einen Vertrag über Erwerb oder Überlassung von Kriegswaffen vermitteln wollen oder die Gelegenheit zum Abschluss nachweisen wollen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:

Wenn Sie einen Vertrag über das Überlassen von Kriegswaffen schließen wollen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:


Weitere Informationen

Es gibt folgende Hinweise:                

Sie benötigen eine andere Genehmigung, wenn Sie Kriegswaffen in das Bundesgebiet einführen oder durch das Bundesgebiet transportieren möchten. In diesen Fällen müssen Sie eine Beförderungsgenehmigung beantragen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 222 – Kriegswaffenkontrolle
Adresse
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Referat EC6
Adresse
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin, Stadt