Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln


Allgemeine Informationen

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.


Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:

Über die App „BZSt IBAN+“:

Über „Mein ELSTER“:

Durch Ihre Bank:

Durch eine bevollmächtigte Person:

Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:


Weitere Informationen

Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung
Adresse
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt