Als außereuropäischer Plattformbetreiber (DAC7) registrieren


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

23.10.2024

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.

Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.

Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Verfahrensablauf

Sie können die Registrierung online über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragen.

Antrag über das BZStOnline-Portal:


Fristen

Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I A 2 – Fachbereich DPI/DAC7
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt