Antrag auf Auskunft zum Vorliegen einer Plattform oder relevanter Tätigkeiten (DAC7) stellen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.08.2024

Gebühr

Gebühr
5000 EUR (FIX)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt Ihnen die Gebühr mit, bevor Sie die Auskunft erhalten. Sie müssen die Gebühr innerhalb eines Monats nach Festsetzung zahlen. Das BZSt kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie den Antrag zurücknehmen.


Allgemeine Informationen

Als Betreiberin oder Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Relevante Tätigkeiten auf einer Plattform sind:

Die Meldepflicht betrifft digitale Plattformen, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Wenn Sie eine Internetseite betreiben und nicht sicher sind, ob es sich um eine Plattform handelt oder relevante Tätigkeiten betroffen sind, können Sie beim BZSt eine Auskunft beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Voraussetzungen

Es besteht ein besonderes Interesse an der Auskunft.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft online über das BZSt-Online-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZSt-Online-Portal:

Antrag per Post:


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St I A 2 – Fachbereich DPI/DAC7
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt