Der Künstlersozialkasse die Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen


Allgemeine Informationen

Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.

Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.


Voraussetzungen

oder


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

Mitteilung per Post:

Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, zu welchem konkreten Zeitpunkt Ihre Versicherungspflicht endet.
 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

02.02.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)