An Informationsveranstaltungen der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz teilnehmen


Allgemeine Informationen

Das Angebot richtet sich an Sie,

Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und allgemeinen Rentenversicherung versichert sein. Die Künstlersozialkasse muss Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Künstlersozialversicherung aufklären und beraten.

Dafür veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig

Sie erhalten dort umfassende Informationen zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe.

In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort bei einer Organisation statt – zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Verbänden oder Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit dieser veranstaltet. 

An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.

Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.

Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.


Voraussetzungen

Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen: 


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:

Wenn Sie an einem Webseminar teilnehmen wollen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)