Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen


Fachlich freigegeben am

18.11.2024

Gebühr

Gebühr
26.61 EUR (FIX)

für Online-Anträge

Gebühr
30.18 EUR (FIX)

für Anträge per Post. Bezahlung erfolgt via Nachnahme.


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Voraussetzungen

Der Nachweis für die Allgemeine Betriebserlaubnis kann von der Halterin oder vom Halter beantragt werden für:


Weitere Informationen

Fahrzeuge, die für den Export produziert wurden, haben durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt (KTA) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) keine ABE erhalten und fallen daher nicht unter die Ausnahmeregelung des Einigungsvertrages. Für diese Fahrzeuge kann das Kraftfahrt-Bundesamt keinen neuen Nachweis ausstellen.  

Exportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen eines technischen Dienstes gefordert.


Allgemeine Informationen

Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei dem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Aufstellung des Nachweises über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Sie online oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

Antrag online:

Antrag per Post:


Rechtsgrundlage

Verkehrsblattverlautbarung Nr. 238 (VkBL 1991 S. 736) i.V.m. Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Adresse
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Postanschrift

24937 Flensburg

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – KTA-Archiv
Adresse

24932 Flensburg